Leistungen

Klarheit im Detail!

 

Versicherungen sind ab einer bestimmten Schadenshöhe angehalten,einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Ich stelle fest, ob es sich bei dem möglichen Schaden um einen vermeidbaren Fehler handelt. Hieraus lässt sich dann im verlauf der weiteren Untersuchung ableiten,ob der Fehler z.B. durch fehlerhafte Montage, mangelhafter Qualität seitens des Herstellers oder eine Fehlbedienung entstanden sein muss.

In einigen Fällen handelt es sich auch um normalen Verschleiß,Materialermüdung oder andere Faktoren,die normal sein können. In diesem Fall wird auch überprüft, ob die vorgeschriebenen Wartungen ausgeführt wurden oder ob ggf. dabei etwas übersehen wurde.

Aber nicht erst im Versicherungsfall kann es zu dem Wunsch nach einem Gutachten kommen.Häufig erfolgt der Auftrag im Streitfall auch seitens des Herstellers oder Monteurs oder auch durch den Kunden.Aufträge erfolgen hier auch von privaten Personen.

Neben der Tatsache,wer einen Fehler begangen hat, ist auch die Schadenshöhe festzustellen.Durch meine langjährige Tätigkeit als Inhaber eines Montagebetriebes kann ich hier auf eine Jahrzehnte lange Erfahrung zurück greifen.